Informationen zum Jahresende

Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit informieren wir Sie über Neuerungen und Änderungen, die wir im vergangenen Jahr bereits vorgenommen haben und noch vornehmen werden: 1. Neuer Internetauftritt und Newsletter Wie Sie evtl. schon bemerkt haben, haben wir unsere Internetseite überarbeitet. Wir hoffen, dass Ihnen die Seite gefällt und sind für Kritik und Anregungen Ihrerseits offen. Hinzugekommen ist bereits ein ausführlicher Download-Bereich, der folgende Informationen zur Verfügung stellt: Bedienungsanleitungen, Reparaturanleitungen, Ersatzteilzeichnungen und Ersatzteillisten. Sie können sich somit besser und schneller über alle Änderungen und Verbesserungen informieren, indem Sie sich mit Ihrem bisherigen Benutzernamen und Passwort einloggen, sofern Sie bereits darüber verfügen. Andernfalls können Sie auf der Seite auch einen Zugang beantragen. Weiterhin informieren wir Sie zukünftig mit unserem Newsletter über wichtige Informationen, wie z.B. Änderungen an Produkten, Preisanpassungen oder Neuheiten. Eine Anmeldung zu unserem Newsletter ist über unsere Homepage möglich. 2. Lieferungen mit DHL Durch die Teilnahme an dem GOGREEN Programm von DHL leisten wir bereits seit Anfang 2010 einen Beitrag zum Klimaschutz. Dabei wird für jedes Paket, das wir versenden ein bestimmter Betrag für Klimaschutzprojekte investiert. Das GOGREEN Zertifikat, das die Kompensation von 2,83 Tonnen CO2 in 2012 bescheinigt können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.weka-elektrowerkzeuge.de/bilder/GoGreenZertifikat2013.jpg. Das aktuelle Zertifikat liegt uns derzeit leider noch nicht vor. Durch diesen Beitrag haben wir dennoch die Versandkosten, die wir an Sie weiter berechnen, nicht erhöht. Weitere Informationen über die Klimaschutzprojekte finden Sie auf www.gogreen.de. 3. SR-Austauschservice Wie bereits informiert, bieten wir für unsere SR-Maschinen einen SR-Austauschservice an. Nachfolgend informieren wir Sie noch einmal, was dieser Service beinhaltet und wie der abläuft: Hat ein Kunde ein Problem mit einer SR Maschine, ruft er uns an. Wir versenden – wenn der Anruf bis 14:00 eingeht – noch am selben Tag eine Austauschmaschine in einer roten Tauschbox, in der auch bereits die Rücksendepapiere beiliegen, direkt an die gewünschte Adresse. Dort muss die defekte Maschine bereitgehalten und direkt im Beisein des Fahrers getauscht werden. Alternativ kann die Tauschbox mit der defekten Maschine auch am nächsten Tag dem DHL-Fahrer mitgegeben, oder bei der nächsten Poststelle abgegeben werden. Nach der Reparatur erfolgt der Rücktausch des Kundengeräts auf dieselbe Art. Während der Garantiezeit ist dieser Service kostenlos. Wenn die Maschine durch Gewalteinwirkung, oder unsachgemäßen Gebrauch beschädigt wurde, oder wenn die Garantiezeit bereits überschritten ist, berechnen wir pauschal 20,00 € für den Tauschservice, d.h. nur einen Anteil an den Transportkosten. Die Leihmaschine selbst ist weiterhin noch kostenlos, solange die betreffende Reparaturmaschine nicht älter als drei Jahre ist. Um einen zügigen Ablauf dieses Tauschservices zu gewährleisten, bitten wir darum, dass sowohl die defekte Maschine, als auch unser Leihgerät unverzüglich, spätestens jedoch nach 2 Tagen an uns zurück gesendet wird. Weiterhin bitten wir darum, dass evtl. ausgestellte Kostenvoranschläge für die Reparatur des Kundengeräts innerhalb von 2 Tagen freigegeben werden. Obwohl wir hier einen kostenlosen Service installiert haben und dadurch unsere Betreiber einen enormen Vorteil haben, den sie bei unserem Wettbewerb nur im Rahmen eines entgeltlichen Servicevertrages erhalten, dauern die Umtauschphasen oft einige Wochen. Die Betreiber arbeiten in dieser Zeit nicht nur kostenlos mit den Leihmaschinen, die wir dann regelmäßig auf unsere Kosten zu warten haben, wir haben dadurch auch zu viele Leihmaschinen im Einsatz, die inzwischen beträchtliche Kosten verursachen. Vor jedem Versand einer Leihmaschine senden wir eine Auftragsbestätigung, per Fax oder Mail, mit der Bitte um Bestätigung der Versanddaten. Auf dieser AB weisen wir deutlich darauf hin, dass wir bei Überschreiten der o.a. Nutzungsdauer eine Gebühr von 5,00 €/Tag berechnen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn wir diese Leihgebühr bei Überschreitung der kostenlosen Nutzung konsequent einfordern. Diesen Service können wir aus logistischen Gründen leider nur in Deutschland anbieten. Da wir der Meinung sind, dass solche Dienstleistungen jedoch unverzichtbar sind, bitten wir Sie als unsere Vertriebspartner, einen entsprechenden Service auch im Ausland selbst anzubieten. Wir unterstützen sie dabei mit entsprechenden Transportkoffern und Leihmaschinen. Für organisatorische Rückfragen dazu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 4. Drehzahlen auf den Typenschildern Bereits seit Mitte 2008 werden auf unseren Typenschildern, nach den entsprechenden EN Normen die Bemessungs-Leerlaufdrehzahlen angegeben. Dies hat schon mehrmals zu Verwirrungen geführt und wird somit immer noch reklamiert. Bitte weisen Sie Ihre Kunden im Bedarfsfall daraufhin, dass die Drehzahlen unter Volllast in der Bedienungsanleitung abgedruckt sind und sich nicht geändert haben. 5. PRCD bei SR25 und SR38 Die europäische Norm EN61029 wurde überarbeitet, dabei wurde die frühere Version ungültig, in der alle Diamant-Kernbohrmaschinen mit Wasserzufuhr und einer Schutzklasse ≥IP44 nicht mit einem PRCD versehen sein müssen, da die Gefahr durch eindringendes Wasser nicht besteht, wenn die Maschine intakt ist. Nun sind alle Diamant-Kernbohrmaschinen mit Wasserzuführung beim Betrieb an Spannungen von 230/110V mit einem PRCD auszurüsten. Somit liefern wir ab Januar 2014 die SR25 und SR38 mit einem PRCD aus. Leider müssen wir dadurch die Preise der beiden Maschinen erhöhen. Die neuen Listenpreise lauten: SR25(S)        –    2425,– € SR38(S)        –    2665,– € 6. PRCD / PRCDS – BGI 608 Sehr oft besteht Unklarheit darüber, ob unsere Kernbohrmaschinen mit einem PRCDS betrieben werden müssen. Nachfolgend teilen wir Ihnen den Sachverhalt mit, wie er sich aufgrund der BGI 608 ergibt. 1. Unsere Diamant-Kernbohrmaschinen werden nach der europäischen Sicherheitsnorm EN60745 gefertigt. In dieser Norm wird explizit die Verwendung des PRCD vorgeschrieben. Nach unserem Kenntnisstand setzen alle Anbieter von Kernbohrmaschinen auch den PRCD ein. 2. Würden wir den PRCDS als Personenschutz anwenden, so könnte die Maschine nicht am Generator (Stromerzeuger) betrieben werden, auch bestehen Schwierigkeiten beim Betreiben an Steckdosen mit einer Brücke zwischen PE und N. Außerdem ist der Preis ca. drei mal höher, gegenüber dem PRCD. 3. Der Grund, warum die BG auf die Anwendung des PRCDS drängt, liegt in der häufig fehlerhaften Installation der Einspeisepunkte (Steckdosen, etc.). Dabei können sich schwerste Unfälle durch elektrischen Schlag ereignen. Der Betreiber, in unserem Fall der Bohrbetrieb, hat somit aus Gründen der Vorsorgepflicht immer dann, wenn er Maschinen an einer Steckdose betreibt, die nicht über einen ordnungsgemäß installierten Baustromverteiler angeschlossen ist, dafür zu sorgen, dass sich diese sicherheitstechnisch in einem einwandfreien Zustand befindet. Er kann diesen Zustand durch Messen prüfen oder sehr einfach durch einen vorgeschalteten PRCDS. Nun treffen zwei Regeln aufeinander. Auf der einen Seite besteht die Regel für die Herstellung einer Diamant-Kernbohrmaschine, die von uns erfüllt wird. Auf der anderen Seite besteht die Regel über das Betreiben dieses Elektrowerkzeugs. Nicht der Hersteller, sondern der Betreiber ist gefordert, dafür Sorge zu tragen, dass er seine Geräte und Maschinen nur an ordnungsgemäß installierten Einspeisepunkten betreibt. Dies kann nur der Betreiber vor Ort entscheiden und niemals der Hersteller der Maschine. Der PRCDS ist mit Stecker und Kupplung erhältlich und kann somit z.B. vor den Verteiler (Kabeltrommel) geschaltet werden. Damit ist dann die BGI 608 erfüllt. Ist die Steckdose nicht korrekt angeschlossen, kann der PRCDS nicht eingeschaltet werden. Wichtig dabei ist allerdings, dass Kabeltrommel und Verlängerungskabel keinen Fehler aufweisen. Nehmen Sie die Sicherheit auf der Baustelle sehr ernst und weisen Sie die Anwender auf die Gefahren und die Einrichtungen zum Vermeiden von elektrischen Unfällen hin. 7. Kribbeln an der Maschine Sehr häufig beklagen sich Anwender, dass sie vor allem an SR-Maschinen einen elektrischen Schlag abbekommen, der in der Regel als unangenehmes “Kribbeln” bezeichnet wird. Nachfolgend soll dieses Phänomen erklärt und vor allem die Anwender davor bewahrt werden, sich nicht der Gefahr von elektrischen Stromschlägen auszusetzen. Kernbohrmaschinen müssen nach den einschlägigen Normen mit einem Schutzleiter versehen sein. Der Schutzleiter ist extrem wichtig, da er im Wesentlichen vor zwei Gefahren schützt: 1. Durch Wasser, Feuchtigkeit oder Versagen der inneren Isolation des Motors kann es zu einer Spannungsverschleppung von leitenden Teilen zum Gehäuse kommen. 2. Beim Anbohren einer elektrischen Leitung kann die Bohrkrone und somit die ganze Maschine unter Spannung stehen. In beiden Fällen schließt der Schutzleiter das Gehäuse mit dem Nullpotential (Erde) kurz, leitet damit die elektrischen Ströme ab und schaltet den Betreiber vom gefährlichen Potential frei. Sind die Ströme größer als die Netzsicherung, oder ist ein FI im Verteiler vorgeschaltet, so lösen diese aus. Ist der Schutzleiter unterbrochen, oder ist sein elektrischer Widerstand durch Störstellen (schlechte Kontakte) erhöht, kann er seine Funktion nicht mehr erfüllen. Bei Spannungsverschleppungen auf das Gehäuse erfährt die Bedienungsperson je nachdem, wie gut er geerdet ist, einen mehr oder weniger starken elektrischen Schlag, der durchaus tödlich verlaufen kann. Elektronisch gesteuerte Maschinen sind – aus Gründen der Funkentstörung – in der Regel mit sogenannten Y-Kondensatoren versehen. Diese Kondensatoren sind dabei zwischen leitenden Teilen der Elektronik und dem berührbaren Gehäuse geschaltet. Da die Kapazität aus Sicherheitsgründen begrenzt ist, wird nur ein sehr kleiner Strom auf das Gehäuse übertragen. Ist der Schutzleiter wirksam, so entsteht dabei keine nennenswerte Spannung und die Bedienungsperson spürt absolut nichts. Ist der Schutzleiter in seiner Funktion jedoch gestört oder gar unterbrochen, so wird elektrische Spannung auf das Gehäuse übertragen, die beim Berühren dann zu einem spürbaren elektrischen “Kribbeln” führt. Da der Strom bei unsren Maschinen jedoch unter 2 mA liegt, kann er nicht als gefährlich bezeichnet werden. Dieses Phänomen des “Kribbelns”, wie es oft von Betreibern bezeichnet wird, kann als sehr bedeutend bezeichnet werden, da in der Regel kein Schaden an der Maschine besteht, aber umgekehrt ein großer Nutzen, erkennt der Bediener doch dadurch, dass der Schutzleiter nicht wirksam funktioniert. Im Falle eines echten Versagens, wie es oben beschrieben wurde, kann er dann einen gefährlichen, sogar tödlichen elektrischen Schlag erleiden. Was ist also zu tun? Kommt es zu einem elektrischen Schlag, auch wenn er nur als Kribbeln empfunden wird, bedeutet dies immer, dass die Funktion des Schutzleiters gestört ist. In diesem Fall ist sofort der Stecker aus der Steckdose zu ziehen und die Installation zu prüfen. Ein Elektrofachmann prüft mit geeigneten Messinstrumenten Steckdose, Verlängerungskabel und nach BGV A3 auch das Netzkabel der Maschine und die Maschine selbst. Auf keinen Fall darf weiter gearbeitet werden, ohne die Ursachen geklärt und den Fehler beseitigt zu haben. Es kann nicht oft genug darauf hingewiesen werden, dass der Betreiber von elektrischen Betriebsmitteln dafür sorgen muss, dass seine Maschinen, Verteiler, Kabel und  Steckvorrichtungen sich in einem funktionsfähigen Zustand befinden. Darüber hinaus ist vielen noch nicht bekannt, dass sie auch dafür Sorge tragen müssen, dass die Stromversorgung sicherheitstechnisch korrekt funktioniert. Im Wesentlichen geht es darum, dass der Schutzleiter in der Steckdose mit entsprechenden Einrichtungen, wie oben beschrieben zu prüfen ist, bevor der Stecker gesteckt wird. Der Betreiber von elektrischen Betriebsmitteln haftet für Unfälle, die durch vorsätzliche oder fahrlässige Nichtbeachtung der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen entstehen. Also – Schutzleiterfunktion in der Steckdose prüfen, oder PRCDS vorschalten bevor der Stecker mit ihr verbunden wird, und elektrische Betriebsmittel, wie Kabel, Verteiler, Steckvorrichtungen und Maschinen in regelmäßigen Abständen, spätestens alle sechs Monate nach BGV A3 prüfen. 8. Reparaturschulungen Im kommenden Jahr sind folgende Termine für Reparaturschulungen geplant: 30.01 – 31.01    Reparaturschulung englisch allgemein 13.03 – 14.03    Reparaturschulung deutsch allgemein 15.05 – 16.05    Reparaturschulung deutsch SR-Maschinen 26.06 – 27.06    Reparaturschulung englisch SR-Maschinen 18.09 – 19.09    Reparaturschulung deutsch allgemein 23.10 – 24.10    Reparaturschulung englisch allgemein 27.11 – 28.11    Reparaturschulung deutsch SR-Maschinen Bitte melden Sie sich bei Bedarf rechtzeitig an. Weitere Termine sind selbstverständlich möglich. 9. Preise Die Ersatzteilpreise werden wieder nicht generell erhöht, sondern nur die, die aufgrund von Nachkalkulationen angepasst werden müssen. Diese sind:

Bezeichnung  E-Teilnr. alter Preis [€] neuer Preis [€]
Dichtring 7014003 0,10 0,15
Doppelnippel 7014002 1,33 2,99
Winkelverschraubung 7015010 11,50 11,90
Winkelverschraubung 7015005 5,68 7,20
Verschlussschraube 7018008 1,10 1,35
Knebelgriff 7014005 3,30 5,20
Verschlussschraube 7014010 1,28 1,50
Muffe 7014026 2,98 3,20
Winkelverschraubung 7014868 6,85 7,80
Reduziernippel 7038141 1,64 1,80
FU-Gehäuse WS80536 620,00 639,00
Gehäusedeckel FU15537 269,00 279,00
FU-Gehäuse FU04501 240,00 250,00

Auch bei unseren Servicepaket-Raten mussten wir eine Anpassung vornehmen. Diese beträgt 1,5%. Die neuen Preise gelten ab 01.01.2014. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Für 2014 wünschen wir Ihnen, Ihrer Familie und Ihren Mitarbeitern alles Gute und hoffen auf weiterhin gute Zusammenarbeit. Mit freundlichem Gruß WEKA Elektrowerkzeuge Heike Ehrenfried Gesamten Text als pdf-Datei herunterladen